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Bebauungspläne

Grundsätzliche Erläuterung des gemeindlichen Baurechts

Bereiche eines jeden Gemeindegebietes werden in zwei verschiedene Bereiche unterteilt. Zum Einen in den sogenannten Innenbereich, zum Anderen in den Außenbereich.

 

Im Innenbereich bezeichnet man in Deutschland die Gebiete der „im Zusammenhang bebauten Ortsteile“ und die Gebiete, die durch qualifizierten Bebauungsplan (§ 30 BauGB) überplant sind.

 

Im Gegensatz zum Innenbereich steht der Außenbereich (§ 35 BauGB). Dieser besteht aus allen Flächen, die weder durch einen qualifizierten Bebauungsplan überplant sind, noch den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen zuzuordnen sind. Der Außenbereich ist grundsätzlich von Bebauung freizuhalten.

 

Die folgenden Bebauungspläne zeigen die bereits mit Bebauungsplan überplanten Gebiete, also den Innenbereich auf:


Gumattenkirchen

Mettenheim Hart

Mettenheim - Dorf


Ortsrandergänzungssatzung Mettenheim - Dorf

Bebauungsplan Nr. 5 Hart - West

Bebauungsplan Nr. 6 Hart Ost

Bebauungsplan Nr. 7 Hart - Nordost

Bebauungsplan Nr. 8 Hart-Ost

Bebauungsplan Nr. 9 - Hart-Ost

Bebauungsplan Nr. 11 "Römerstraße"

Bebauungsplan Nr. 12 "Isenstraße Hart-Ost"

Bebauungsplan Nr. 13 "Fichtenring"

Bebauungsplan Nr. 14 I südl. d. Gewerbestraße

Bebauungsplan Nr. 14 II südl. d. Gewerbestraße

Bebauungsplan Nr. 17 "Isener Feld"

Bebaungsplan Nr. 19 "Solarpark-Neufahrn"

Bebauungsplan Nr. 21 "Gumattenkirchen Zentrum"

Bebauungsplan Nr. 22 "Schreinerwiesn"

Bebauungsplan Nr. 23 "Gewerbegebiet an der Waldstraße"

Bebauungsplan Sondergebiet Nr. 13 Sondergebiet