Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Deutsche im Ausland

Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen. 

 

  • Wenn Sie mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland leben, aber nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man Sie als Auslandsdeutsche oder Auslandsdeutscher.

  • Die Bundeswahlleitung infomiert Sie hier und stellt die Formulare für den Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis zum Herunterladen bereit. 

  • Achtung: Bitte beachten Sie, dass es zwei verschiedene Antragsformulare gibt. Wählen Sie bitte unbedingt den für Sie richtigen Antrag aus!

  • Der Antrag muss spätestens am 02.02.2025 bei uns unterschrieben eingegangen sein.