Einfahrt/ Garten/ Haustür - Zulässigkeit von Videoüberwachung
Oftmals ist es dem jeweiligen Betreiber einer Videoüberwachungsanlage nicht bewusst, welche rechtlichen und technischen Voraussetzungen eingehalten werden müssen, um Videoüberwachung durchführen zu dürfen. Mit dem zur Verfügung gestellten Flyer möchte das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht deshalb einerseits darüber informieren, was datenschutzrechtlich überhaupt zulässig ist und anderseits aufzeigen, wer bei Verstößen die richtige Anlaufstelle für Beschwerden ist. Den Flyer finden Sie zum herunterladen unter "Downloads".
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