Gegenstände der Gemeinde; Verleih
Gemeindeeigene Gegenstände können verliehen werden.
Beschreibung
Gemeinden können z. B. Geräte, Fahrzeuge oder Geschirr an Privatpersonen, Vereine und soziale Einrichtungen verleihen.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Gemeinde.
Kosten
Für die Benutzung von Gegenständen sind i.d.R. Entgelte zu entrichten.
Stand 13.11.2018
Redaktionell verantwortlich Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)
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Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Ansprechpartner

Wimmer, Hans
- 08631 1677-12
- E-Mail senden
- Zimmer Nr. 1
Melde-und Passamt, Fundbüro, Renten, Gaststätten, Gewerbe, Müll/Sperrmüll, Fischereischeine, Friedhofsverwaltung